Was in eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung gehört und was Jahresklar nicht als abziehbar bestätigt.
Einnahmen
Artikel 18 DBG erklärt Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit für steuerbar, einschliesslich Kapitalgewinnen auf Geschäftsvermögen. Geschäftsvermögen sind Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen.
In Jahresklar sind die Kategorien Beispiele, orientiert an der einfachen Aufstellung des Kantons Zug: Verkäufe und Arbeiten, übriger Ertrag. Sie sind keine Pflichtkonten.
Ausgaben
Artikel 27 Absatz 1 DBG lässt bei selbständiger Erwerbstätigkeit die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten zum Abzug zu. Ob eine konkrete Ausgabe dazu gehört, entscheidet Jahresklar nicht.
Bussen und Bestechungsgelder nennt Artikel 27 Absatz 3 als nicht abziehbar. Solche Posten sind in den Vorschlägen nicht enthalten.
Ein Eintrag in Jahresklar bedeutet nicht, dass die Ausgabe abziehbar ist.